logo

UVP Verfahren müssen streng bleiben!

Was ist für die Republik Österreich ein Projekt, das in ihrem außerordentlichen öffentlichen Interesse liegt? Gibt es dazu irgendwelche Kriterien, die festgeschrieben und nachvollziehbar sind, oder ist es wieder eine Sache von Freiwilligkeit und Willkür, vonseiten dieser Bundesregierung und gewisser Interessengruppen zu entscheiden, welche Projekte im außerordentlichen Interesse der Republik liegen?

So sieht es nämlich jetzt das Standort-Entwicklungsgesetz vor, meine Damen und Herren; ein Gesetz, das die Aarhuskonvention abschwächen soll, bevor diese überhaupt in Kraft tritt, ein Gesetz, das Sie nur übernehmen, wir haben es gehört, weil hier ein Vertragsverletzungsverfahren läuft.

Im Verfahren selbst sollen Beweisanträge nur mehr bis zur mündlichen Verhandlung vorgebracht werden können. Die bisherige Frist von vier Wochen ab Kundmachung der Verhandlungsschrift soll wegfallen und die Wahrung des Rechtes auf Parteiengehör soll auch aus dem UVP-Gesetz gestrichen werden. Sie wollen hier, so wie Sie es heute mit der Opposition auch tun, die NGOs mundtot machen. Die Verfahrensparteien haben nicht mehr angemessene Zeit zur Begutachtung. Das erleben wir auch heute wieder hier in diesem Haus.

Also was wollen Sie nun? – Auf der einen Seite bekennt sich diese Regierung zum Umweltschutz und auf der anderen Seite aber nur dann, wenn es Ihnen, den Damen und Herren der Bundesregierung, der ÖVP und der FPÖ, passt. Dabei sollte eigentlich das Aarhusabkommen den Abwicklungszeitraum verkürzen. Sehr viel mehr sollten Sie dort Unterstützung und Hilfe anbieten, wo durch mangelnde oder fehlende Unterlagen Verzögerungen in der Abwicklung solcher Umweltverträglichkeitsprüfungen stattfinden.

Herr Kollege Gödl, bei all dem Eigenlob für diese Bundesregierung: Ich bin davon überzeugt, dass Ihnen die NGOs nach diesem Ihrem Vorgehen heute kein so gutes Zeugnis mehr ausstellen werden. Einmal im Jahr diskreditieren Sie nämlich NGOs, setzen eine völlig willkürliche Grenze von 100 Vereinsmitgliedern, ehrenamtlichen Menschen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen, und wollen deren Daten offenlegen.

Zu Ihrem Abänderungsantrag, den wir gerade vor ein paar Minuten erhalten haben: Im Abfallwirtschaftsgesetz und im Wasserrechtsgesetz haben damit Beschwerden gegen Bescheide keine aufschiebende Wirkung mehr. Umweltorganisationen müssen von Behörden extra einen Bescheid für aufschiebende Wirkung einholen. – Also wieder eine Schikane mehr dieser Bundesregierung! Schämen Sie sich wirklich, das ist echt unpackbar!

Also ich fasse noch einmal zusammen: Diese Regierung schafft Willkür, Nachteile für ProjektwerberInnen und eine uneinheitliche Umsetzung der Konvention, die dann noch in neun Landesnaturschutzgesetze übernommen werden muss, und damit Rechtsunsicherheit. Um es ladylike auszudrücken, im Sinne der Umweltverschmutzung, der Luftverschmutzung: Dieses Gesetz mit all Ihren Abänderungsanträgen riecht wirklich nicht gut zum Himmel! – Danke.

Comments are closed.